Elterngeld Reform 2027: Was sich ändern soll
Das Wichtigste in Kürze
- Zur Elterngeld-Reform gibt es bisher nur einen Entwurf aus dem Ministerium. Beschlossen ist nichts, und Ministerin Prien hat Ende September 2026 erklärt, sie sei offen dafür, die Kürzung noch zu verhindern.
- Nach dem Entwurf soll das Basiselterngeld für Paare höchstens zwölf statt 14 Monate dauern. Der Mindestbetrag soll auf 330 € steigen, der Höchstbetrag auf 1.900 €.
- Die Reform soll für Kinder gelten, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Dann soll das Geburtsdatum zählen, nicht der Tag des Antrags.
Sie erwarten ein Kind und haben abends in den Nachrichten gehört, das Elterngeld solle ab 2027 gekürzt werden. Nun fragen Sie sich, was die Elterngeld-Reform 2027 für Ihre Planung bedeutet. Bisher gibt es dazu nur einen Entwurf, und die Ministerin zeigt sich offen für Änderungen. Der Beitrag gilt auch, wenn Sie Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn nur beim Antrag helfen.
Wird das Elterngeld 2027 gekürzt?
Das steht noch nicht fest. Heute gelten bis zu 14 Monate Basiselterngeld für ein Paar, und daran hat sich nichts geändert.
Familienministerin Karin Prien (CDU) hat Anfang Juli 2026 einen Entwurf vorgelegt, einen ersten Gesetzesvorschlag aus ihrem Ministerium. Nach Berichten vom Juli 2026 befand er sich in der Ressortabstimmung. Das ist die Abstimmung zwischen den Ministerien vor dem Kabinett.
Ein Kabinettsbeschluss ist bisher nicht bekannt. Auch test.de schreibt, die Pläne seien noch nicht Gesetz.
Ende September 2026 sagte Prien dem RedaktionsNetzwerk Deutschland, sie sei offen dafür, die Kürzung noch zu verhindern. Gemeint ist die Kürzung von 14 auf zwölf Monate. So berichtet es die Stuttgarter Zeitung. Nach Angaben Priens beriet die Bundesregierung damals über verschiedene Varianten. Auf ein Modell hatte sich die Koalition noch nicht verständigt.
Die Angaben zum Entwurf stammen aus Medienberichten, nicht aus dem Entwurfstext selbst.
Was soll sich mit der Elterngeld-Reform 2027 ändern?
Nach dem Entwurf sollen die Bezugszeiten kürzer und die Beträge höher werden.
| Regelung | heute | geplant |
|---|---|---|
| Dauer Basiselterngeld (Paar) | 14 Monate | höchstens zwölf Monate |
| Mindestbetrag pro Monat | 300 € | 330 € |
| Höchstbetrag pro Monat | 1.800 € | 1.900 € |
Weitere geplante Änderungen:
- Jeder Elternteil soll drei Monate fest für sich haben. Die übrigen sechs Monate sollen sich frei aufteilen lassen.
- Der Anteil von in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens soll gleich bleiben.
- ElterngeldPlus soll bleiben. Ein Basismonat soll sich weiterhin in zwei Plus-Monate umwandeln lassen.
Ob die höheren Beträge unter dem Strich mehr Geld bedeuten, hängt vom Einzelfall ab.
Entfällt der Partnerschaftsbonus beim Elterngeld?
Der Partnerschaftsbonus bringt heute jedem Elternteil zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Voraussetzung ist, dass beide gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden arbeiten.
Ob er wegfällt, ist unklar. Im Juli 2026 schrieb die Stuttgarter Zeitung, der Bonus stehe auf dem Prüfstand. Im August berichtete test.de unter Berufung auf den Entwurf, er solle für Geburten ab November 2027 abgeschafft werden. Ob das nach den Äußerungen der Ministerin im September so bleibt, ist offen.
Elterngeld beantragen vor oder nach der Reform?
Das Geburtsdatum soll zählen, nicht der Antragstermin. Kinder, die vor dem 1. November 2027 geboren werden, sollen nach den bisherigen Regeln laufen. Wer jetzt ein Kind bekommt, wäre von den Plänen demnach nicht betroffen.
Einen Vorteil durch einen früheren Antrag nennen die Berichte nicht.
Woran scheitert die Planung?
Das Formular ist lang, aber nicht das Einzige, was schwerfällt. Besonders schwer wird die Planung der Monate, und die Zahlen dafür sind gerade in Bewegung.
Der Stand wechselt
Seit den Aussagen der Ministerin vom September (Stuttgarter Zeitung, 30. September 2026) ist offen, ob die Pläne vom Juli (beck-aktuell, 7. Juli 2026) so bleiben. Zahlen aus dem Entwurf sind deshalb keine sichere Grundlage.
Wie lange bleibt wem?
Nach dem Entwurf sollen drei Monate jedem Elternteil vorbehalten sein. Einem Elternteil blieben dann höchstens neun Monate, wenn das Paar alle zwölf nutzt, so test.de. Wer eine längere Auszeit im Sinn hatte, müsste neu rechnen.
In den Familien, die wir begleiten, fällt die Wahl zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus oft unter Zeitdruck. Sie wirkt sich auf die Dauer aus, denn ein Basismonat entspricht zwei Plus-Monaten. Nach test.de soll dieser Tausch möglich bleiben.
Welches Einkommen zählt?
Der Bemessungszeitraum ist die Zeit, aus der die Elterngeldstelle Ihr Einkommen berechnet. Für Angestellte sind das heute die zwölf Monate vor der Geburt. Künftig soll für sie nach test.de das Kalenderjahr vor der Geburt zählen. Dann würden sich der Geburtszeitpunkt im Jahr und der Einkommensverlauf anders auswirken als heute.
Was heißt das jetzt für Sie?
Sie müssen jetzt nichts überstürzen. Drei Dinge helfen trotzdem weiter.
- Nicht auf Entwurfszahlen bauen. Ob es bei zwölf Monaten bleibt, ist offen. Das Geburtsdatum soll darüber entscheiden, ob das alte oder das neue Recht gilt.
- Einkommensunterlagen sammeln. Welcher Zeitraum für die Berechnung zählt, soll vom Geburtsdatum abhängen. Vollständige Unterlagen helfen bei der alten wie bei der neuen Berechnung.
- Basis oder Plus früh durchdenken. Je früher Sie die Aufteilung gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin besprechen, desto ruhiger ist die Zeit nach der Geburt. Die Rechnung dazu gehen wir gern mit Ihnen durch.



