Verhinderungspflege beantragen: Das gilt 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Vorab muss nichts genehmigt werden. Die Erstattung beantragen Sie nach der Vertretung, mit Nachweis der Kosten und spätestens bis zum Ende des Folgejahres.
- 2026 gibt es bis zu 3.539 € je Kalenderjahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege, also dem vorübergehenden Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Springen nahe Angehörige ein, ist die Erstattung bei nicht erwerbsmäßiger Hilfe grundsätzlich auf das Zweifache des Pflegegelds begrenzt.
- Nach dem Kabinettsentwurf soll die Verhinderungspflege ab 2027 keine eigene Leistung mehr sein und der gemeinsame Jahresbetrag entfallen. Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, gilt das heutige Recht.
Seit Jahren pflegen Sie Ihren Mann zu Hause, und nun steht bei Ihnen selbst eine Operation an. Oder Sie brauchen einfach eine Woche, in der niemand etwas von Ihnen will. Für diesen Fall gibt es die Verhinderungspflege, also die Vertretung, wenn die pflegende Person ausfällt. Wer Verhinderungspflege beantragen will, muss vorher nichts genehmigen lassen, doch die Abrechnung danach hat ihre Tücken.
Wie beantrage ich Verhinderungspflege?
Vorab ist kein Antrag nötig, gleich ob Sie die Erstattung für sich selbst beantragen oder einem Angehörigen dabei helfen. Das steht ausdrücklich im Gesetz und ist der einfache Teil. Anspruchsvoller ist der Antrag auf Erstattung nach der Ersatzpflege, also der Vertretung, denn er braucht einen Nachweis der Kosten.
Den Antrag auf Erstattung richten Sie an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person.
Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?
Ab Pflegegrad 2. Außerdem muss die Person, die sonst zu Hause pflegt, vorübergehend verhindert sein, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Wer noch keinen Pflegegrad hat, liest im Beitrag Pflegegrad beantragen: Worauf es ankommt, wie der Weg dorthin aussieht.
Früher musste die Pflege zu Hause schon sechs Monate gedauert haben. Diese Vorpflegezeit verlangt das Gesetz seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr. Die Vertretung ist längstens acht Wochen je Kalenderjahr möglich.
Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?
Ja, aber nicht unbegrenzt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die Erstattung eine Frist. Sie müssen den Antrag samt Kostennachweis bis zum Ende des Jahres stellen, das auf die Ersatzpflege folgt.
Für Ersatzpflege aus 2025 nennen die Verbraucherzentrale und der VdK den 31. Dezember 2026 als Frist. Ob die neue Frist auch für Ersatzpflege aus den Jahren davor gilt, ist umstritten. Der VdK führt dazu Musterverfahren und rät, gegen eine Ablehnung innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einzulegen.
Wie viel Verhinderungspflege steht Ihnen 2026 zu?
Für 2026 sind es bis zu 3.539 € im Kalenderjahr. Diesen Jahresbetrag teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege seit dem 1. Juli 2025.
Kurzzeitpflege ist ein vorübergehender Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung. Sie können den Betrag frei auf beide Leistungen verteilen. Wer eine längere Kurzzeitpflege nutzt, hat deshalb weniger für die Vertretung zu Hause.
Bei tageweiser Vertretung wird das Pflegegeld gekürzt, aber nicht gestrichen. Für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zahlt die Pflegekasse die Hälfte des bisherigen Pflegegelds weiter. Am ersten und am letzten Tag der Ersatzpflege gibt es das volle Pflegegeld.
Verfällt die Verhinderungspflege am Jahresende?
Nach Angaben des Pflegewegweisers NRW verfallen nicht genutzte Beträge am 31. Dezember. Einen Übertrag ins nächste Jahr sieht das Gesetz nicht vor.
Was zahlt die Kasse, wenn Angehörige einspringen?
Springen nahe Angehörige ein, erstattet die Kasse im Kalenderjahr grundsätzlich höchstens das Zweifache des monatlichen Pflegegelds. Das gilt, wenn sie die Pflege nicht erwerbsmäßig ausüben. Bei Nachbarn, Freunden oder einem Pflegedienst zahlt die Kasse dagegen bis zur Höhe des Jahresbetrags.
Als nah gelten Verwandte bis zum zweiten Grad, zum Beispiel Kinder und Enkel. Dasselbe gilt für Verschwägerte, also angeheiratete Verwandte, etwa Schwiegerkinder. Auch Personen im selben Haushalt zählen dazu.
Das Zweifache des Pflegegelds nach Pflegegrad
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat | Höchstbetrag im Jahr |
|---|---|---|
| 2 | 347 € | 694 € |
| 3 | 599 € | 1.198 € |
| 4 | 800 € | 1.600 € |
| 5 | 990 € | 1.980 € |
Zusätzlich kann die Kasse notwendige Kosten der Person, die einspringt, übernehmen, etwa Fahrkosten oder Verdienstausfall. Sie müssen diese Kosten belegen. Zusammen mit dem Zweifachen des Pflegegelds darf die Summe den Jahresbetrag nicht übersteigen.
Üben nahe Angehörige die Vertretung erwerbsmäßig aus, gilt wie bei anderen Personen der Jahresbetrag.
Wo wird es bei der Abrechnung schwer?
- Frist und Jahr. Es kommt auf das Jahr der Ersatzpflege an, nicht auf das Datum der Rechnung.
- Der Kostennachweis. Der Antrag braucht Belege über die Kosten, etwa Quittungen und Rechnungen. Laut AOK gehören auch der Grund der Vertretung, der Zeitraum und der Name der Person oder des Dienstes in den Antrag. Ob sich Belege nachreichen lassen, wenn der Antrag rechtzeitig eingeht, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.
- Angehörige als Ersatzpflege. Bei Fahrkosten und Verdienstausfall spricht das Gesetz nur von „notwendigen Aufwendungen“. Ob die Hilfe eines Angehörigen als erwerbsmäßig gilt, entscheidet über die Höhe der Erstattung.
- Stundenweise Hilfe. Bei stundenweiser Hilfe von weniger als acht Stunden am Tag bleibt das Pflegegeld nach Angaben der Verbraucherzentrale voll, und diese Tage zählen nicht auf die acht Wochen. Die Kosten gehen trotzdem vom Jahresbetrag ab. Der Pflegewegweiser NRW nennt als weitere Bedingung, dass die Hilfe nicht an aufeinanderfolgenden Tagen stattfindet.
- Direktabrechnung und Abtretung. Pflege- und Betreuungsdienste legen oft eine Abtretungserklärung vor. Damit rechnet der Dienst direkt mit der Kasse ab, und Sie geben Ihren Anspruch gegen die Pflegekasse aus der Hand. Davor warnt die Verbraucherzentrale. Pflegeeinrichtungen müssen der pflegebedürftigen Person außerdem unverzüglich eine schriftliche Kostenübersicht aushändigen, aus der hervorgeht, was über den Jahresbetrag läuft.
Oft scheitert ein Antrag nicht am Anspruch, sondern an fehlenden oder unvollständigen Unterlagen. Zusammen ergeben diese Punkte eine Aufgabe, die Zeit und Sorgfalt braucht, gerade neben der Pflege.
Gibt es die Verhinderungspflege 2027 noch?
Nach heutigem Recht ja. Nach dem Kabinettsentwurf soll sie ab dem 1. Januar 2027 aber keine eigene Leistung mehr sein.
Das Kabinett hat bisher nur den Entwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben noch nicht darüber abgestimmt. Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, gilt das heutige Recht.
Die Änderungen zur Verhinderungspflege sollen nach dem Entwurf am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Regeln zum gemeinsamen Jahresbetrag sollen gestrichen werden. Leistungen der bisherigen Verhinderungspflege sollen dann aus anderen Töpfen bezahlt werden:
- das Sachleistungsbudget, also das Geld für einen ambulanten Pflegedienst
- das Pflegegeld, das Teil eines neuen Entlastungsbudgets werden soll
- das Sozialraumbudget für anerkannte Angebote im Alltag
Daneben soll es ein Überbrückungsbudget geben, etwa für den ungeplanten Ausfall der Hauptpflegeperson.
Der Jahresbetrag für 2026 gilt für Ersatzpflege im Jahr 2026. Eine Übergangsregel für Ersatzpflege aus 2026, die erst 2027 abgerechnet wird, enthält der Kabinettsentwurf nicht ausdrücklich.
Was sonst noch geplant ist, erklärt unser Beitrag Pflegereform 2027: Was sich ändern soll.



